Worum geht's?
Die Weiterentwicklung Künstlicher Intelligenz (KI) schreitet in großen Schritten voran, was wir alle 2023 am Beispiel der Künstlichen Intelligenz ChatGPT miterlebt haben. Die Stimmen nach einer Regulierung von KI werden in diesem Zusammenhang immer lauter und so beschäftigt sich auch die EU seit einigen Jahren mit einer möglichen Regulierung von KI. Mit der KI-Verordnung (KI-VO, engl. Artificial Intelligence Act bzw. AI Act) plant die EU, einen einheitlichen rechtlichen Rahmen für die Entwicklung und Verwendung von KI zu schaffen.
Da KI aus dem Unternehmensalltag langfristig nicht mehr wegzudenken sein wird, sollten Sie sich schon jetzt auf die Regelungen der KI-Verordnung vorbereiten, um rechtlich abgesichert zu sein und hohe Bußgelder zu vermeiden. In diesem Artikel werden Pflichten, die sich aus dem Entwurf der KI-Verordnung für Webseitenbetreiber, Online-Shops und kleine Unternehmen ergeben, beleuchtet und wir erklären Ihnen, wie Sie sich schon jetzt in nur 7 Schritten auf die voraussichtlich 2024 in Kraft tretende Verordnung vorbereiten können.
1. KI-Verordnung: Inhalt – kurz und knapp
Die KI-Verordnung der Europäischen Union wird das weltweit erste „KI-Gesetz“ sein, da es erstmals Regelungen für Künstliche Intelligenz schaffen wird. Die KI-Verordnung wird allerdings kein allumfassender Rechtsrahmen für KI sein, vielmehr geht es um die Klassifizierung und Sicherheit von KI-Systemen.
Was sind die Ziele der KI-Verordnung?
Im Großen und Ganzen zielt der Entwurf der KI-Verordnung darauf ab, Probleme und Risiken, die in Zusammenhang mit KI auftreten, zu lösen bzw. zu reduzieren, ohne dabei die Weiterentwicklung von KI übermäßig einzuschränken. Im Fokus stehen dabei folgende Kernziele:
- Bestehende Grundrechte und Werte sollen gewahrt werden.
- Rechtssicherheit soll zur Förderung von Investitionen geschaffen werden.
- Governance und Sicherheitsanforderungen an KI sollen gestärkt werden.
- Weiterhin soll die Entwicklung von rechtskonformen, sicheren und vertrauenswürdigen KI-Systemen erleichtert werden.
Wie werden KI-Systeme im Rahmen der KI-Verordnung definiert?
Ein KI-System wird im finalen Entwurf der KI-Verordnung als ein maschinengestütztes System definiert, das für einen in unterschiedlichem Grade autonomen Betrieb ausgelegt ist und das nach seiner Betriebsaufnahme anpassungsfähig sein kann. Das System ist in der Lage, aus erhaltenen Eingaben Ziele abzuleiten (z. B. Erstellung von Inhalten, Formulierung von Empfehlungen, Treffen von Vorhersagen oder Entscheidungen), welche die Umgebung beeinflussen können.
Betrifft mich die KI Verordnung?
Die KI-Verordnung wird in erster Linie für Anbieter von KI-Systemen relevant sein. Jedoch ergeben sich auch Pflichten für Nutzer von KI-Systemen, die KI im Rahmen ihres Berufs verwenden. Wenn Sie also ChatGPT für’s Marketing, Chatbots im Online-Shop, KI für Qualitätskontrolle, zur Preisoptimierung oder im Human Resources nutzen, sollten Sie die KI-Verordnung auf dem Schirm haben.
2. Was regelt die KI-Verordnung?
Der wesentliche Bestandteil der Verordnung ist die Klassifizierung von KI-Systemen nach damit verbundenen Risiken. Je nachdem, in welche Risikokategorie ein KI-System fällt, sind unterschiedliche Compliance- und Informationspflichten umzusetzen. Dabei werden KI-Systeme nach ihrem Risiko eingeteilt (unannehmbares, hohes, geringes und minimales Risiko). Es gilt: Je riskanter ein KI-System ist, desto strenger sind die Anforderungen.
Geringes und minimales Risiko
Die Mehrheit der KI-Systeme fallen unter die Kategorien „geringes Risiko” (z. B. Chatbots) und “minimales Risiko“ (z. B. Spam-Filter). Bei KI-Systemen mit minimalem Risiko werden künftig Transparenzpflichten zu berücksichtigen sein, sodass z. B. Nutzern beim Chatten mit einem Chatbot klar gemacht werden muss, dass sie mit einer KI und keinem Menschen kommunizieren.
Auch beim Thema Datenschutzrecht und Chatbots gibt es einige rechtliche Stolperfallen, die Sie beachten müssen. Lesen Sie mehr dazu in unserem Beitrag zum Thema “Wie setze ich Chatbots im Unternehmen DSGVO-konform ein?”
Hochrisiko-KI-Systeme
Ein besonderes Augenmerk legt die Verordnung auf die Regulierung von Hochrisiko-KI-Systemen. Hochrisiko-KI-Systeme sind solche, die ein hohes Risiko für die Gesundheit, Sicherheit oder Grundrechte von Menschen aufweisen. Daher werden auf Anbieter strenge Pflichten zukommen, wie die Dokumentation und die Einrichtung eines Risiko- und Qualitätsmanagementsystems.
PRAXISBEISPIEL
Ein KI-System mit hohem Risiko wäre beispielsweise der Einsatz von KI im Recruiting für die Auswahl geeigneter Bewerber für eine Stelle sein. Ein hohes Risiko kann hier im sogenannten “Bias” der KI liegen. Wenn die KI beispielsweise mit Daten trainiert wurde, nach denen überwiegend Männer für die konkrete Stelle ausgewählt wurden, kann es passieren, dass Frauen von der KI in der Bewerberauswahl aufgrund Ihres Geschlechts diskriminiert nicht berücksichtigt werden. Eine solche automatische Entscheidungsfindung wäre allerdings ohnehin nach DSGVO-Gesichtspunkten ohne eine Einwilligung nicht zulässig (Art. 22 DSGVO).
Hochrisiko-KI-Systeme können für Webseitenbetreiber, Online-Shops und kleine Unternehmen durchaus praxisrelevant sein. Wenn Sie im Personalmanagement eine KI nutzen, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass diese KI künftig als Hochrisiko-KI-System eingeordnet wird.
Verbot von KI-Systemen
Bestimmte KI-Praktiken, die riskant für Grundrechte und Werte der Europäischen Union sind, sollen durch die KI-Verordnung verboten werden. Darunter fallen z. B. eine KI zur automatisierten Erkennung von Emotionen am Arbeitsplatz oder das Social Scoring, wobei das menschliche Verhalten analysiert und bewertet wird.
Für Webseitenbetreiber, Online-Shops und kleine Unternehmen spielt dieses Verbot eine geringfügige Rolle, da solche KI-Systeme in der Regel nicht verwendet werden.
Sonderfall: KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck
Darüber hinaus gibt es besondere Pflichten für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck, worunter ein KI-System fällt, wenn es allgemein verwendbar ist und ein weites Spektrum unterschiedlicher Aufgaben erfüllen kann. Darunter fallen große generative KI-Modelle und so voraussichtlich auch ChatGPT.
3. Welche Pflichten ergeben sich für mich als KI-Nutzer?
Webseitenbetreiber, Online-Shops und kleine Unternehmen sind selten Anbieter von KI-Systemen, sondern primär Nutzer. Für Nutzer ergeben sich aus der KI-Verordnung folgende Verpflichtungen:
Pflichten bei der Verwendung von Hochrisiko-KI-Systemen
Wenn Sie ein Hochrisiko-KI-System nutzen, kommen voraussichtlich folgende Pflichten auf Sie zu:
- Verwenden Sie die Künstliche Intelligenz entsprechend der Gebrauchsanweisung, es sei denn diese Verwendung steht nicht im Einklang mit nationalem Recht oder Unionsrecht.
- Sie dürfen nur Daten in die KI eingeben, die dem Zweck des Hochrisiko-KI-Systems entsprechen.
- Wenn Sie bei der Verwendung der KI entsprechend der Gebrauchsanweisung feststellen, dass die KI ein Risiko birgt oder eine Fehlfunktion aufweist, müssen Sie den Anbieter oder Händler der KI informieren und die Verwendung der KI pausieren.
- Wenn Sie Protokolle des Hochrisiko-KI-Systems erhalten, sind Sie verpflichtet, diese aufzubewahren.
- Sie müssen bereitgestellte Informationen (z. B. Name und Kontaktangaben des Anbieters) verwenden, um ggf. Ihrer Verpflichtung zur Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung nachzukommen.
AUFGEPASST
Auch für Sie als Nutzer würden die umfangreichen Anbieter-Pflichten gelten, sobald Sie die Zweckbestimmung eines Hochrisiko-KI-Systems verändern oder eine wesentliche Änderung vornehmen.
4. In 7 Schritten optimal auf die KI-Verordnung vorbereitet sein
Sofern Sie KI in Ihrem Daily Business nutzen, werden die Regeln der neuen KI-Verordnung für Sie relevant sein. Erfahren Sie daher in sieben Schritten, was Sie als gewerblicher KI-Nutzer bereits jetzt tun können, um optimal auf die KI-Verordnung vorbereitet zu sein.
- Überblick über KI-Einsatz und KI-Planung: Zunächst sollten Sie prüfen, welche KI-Systeme Sie bereits einsetzen und welche künftig eingesetzt werden sollen. Erst durch diesen Überblick wird Ihnen klar, welche Regelungen der KI-Verordnung Sie überhaupt betreffen.
- Klassifizierung der KI-Systeme: Ordnen Sie im nächsten Schritt die von Ihnen verwendeten KI-Systeme - soweit möglich - den Kategorien (minimales, geringes, hohes Risiko) der KI-Verordnung zu. Achtung: Wenn Sie die Vermutung haben oder erkennen, dass Sie KI-Systeme verwenden, die zukünftig als Hochrisiko-KI-Systeme eingestuft werden, sollten Sie diese auf eine gesonderte Liste aufnehmen, da hier umfangreiche Pflichten auf Sie zukommen.
- Bewusstsein schaffen: Nutzen Sie bereits jetzt Schulungen, Workshops, Handbücher und Policies für Ihre Mitarbeiter, um einen sicheren und risikoarmen Einsatz von KI-Systemen in Ihrem Unternehmen zu gewährleisten. Ein einfacher Weg, Mitarbeiter für KI zu sensibilisieren, sind interne Policies. Um Ihre Mitarbeiter für ChatGPT zu sensibilisieren, sollten Sie eine Mitarbeiter-Policy verwenden. Die Kanzlei Siebert Lexow Lang stellt Ihnen kostenlos eine Mitarbeiter-Policy für ChatGPT zu Verfügung.
- Benennung eines KI-Verantwortlichen: Je nach Umfang des KI-Einsatzes kann es sinnvoll sein, einen Verantwortlichen für die genutzten KI-Systeme zu benennen. Dieser überwacht den Einsatz der KI-Systeme im Unternehmen und damit verbundene Pflichten.
- Datenschutz: Sie müssen im Rahmen des Einsatzes von KI-Systemen den Datenschutz sicherstellen. Darüber hinaus sollten Sie darauf achten, dass das von Ihnen verwendete KI-System auf zuverlässigen und richtigen Daten beruht.
- Dokumentation für Transparenz: Aus der KI-Verordnung ergibt sich, dass Anbieter von KI-Systemen dafür sorgen müssen, dass Ergebnisse (Audio-, Bild-, Video- oder Textinhalte) als KI-generiert erkannt werden (z. B. Metadatenidentifizierungen oder digitales Wasserzeichen). Als Nutzer von KI müssen Sie selbst Inhalte nur als KI-generiert kennzeichnen, wenn Sie Deep Fakes generieren und Texte erstellen, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren. Aber: Meta hat beispielsweise bereits im Februar 2024 angekündigt, KI-generierte Inhalte künftig zu kennzeichnen und durch Nutzer kennzeichnen zu lassen. Daher sollten Sie sich intern einen Überblick über Ihre KI-generierten Inhalte verschaffen, um grundsätzlich in der Lage zu sein, Ihre KI-generierten Ergebnisse (insbesondere auf Social Media Plattformen) zu kennzeichnen.
- Bleiben Sie aktuell: Informieren Sie sich über das Inkrafttreten und den aktuellen Stand der KI-Verordnung.
ACHTUNG
Wenn Sie selbst Anbieter von KI-Systemen sind, werden auf Sie wesentlich umfangreichere Pflichten zukommen, die Sie teils im Rahmen des Verarbeitungs-Verzeichnisses umsetzen können. Wenn Sie in diesem Zusammenhang bereits ein Konzept für den Umgang mit Ihrem KI-System erarbeiten möchten, raten wir Ihnen, dieses modular zu gestalten. Da KI erstmals gesetzlich geregelt wird, ist es absehbar, dass die Regelungen verändert oder weiterentwickelt werden.
5. KI-Verordnung & Strafen: Was passiert, wenn ich mich nicht an die Regelungen halte?
Unternehmen, die gegen die Bestimmungen der KI-Verordnung verstoßen, müssen zukünftig mit Geldbußen rechnen. Im Rahmen von Verhandlung zwischen Europäischem Parlament, dem Europäischen Rat und der Europäischen Kommission wurden die Beträge des ursprünglichen Entwurfs bereits erhöht, sodass ein Verstoß sehr teuer werden kann:
- bis zu 35 Mio. € bzw. 7% des weltweiten Jahresumsatzes für Verstöße in Zusammenhang mit verbotenen KI-Systemen
- bis zu 15 Mio. € bzw. 3% des weltweiten Jahresumsatzes für Verstöße gegen die Pflichten, die sich aus der KI-Verordnung ergeben
- bis zu 7,5 Mio. € bzw. 1 % des weltweiten Jahresumsatzes für die Bereitstellung von fehlerhaften Informationen
Für kleine und mittelständische Unternehmen sowie Start-ups sollen allerdings geringere Obergrenzen gelten.
6. Aktueller Stand: Wann tritt die KI-Verordnung in Kraft?
Die KI Verordnung tritt voraussichtlich 2024 in Kraft. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die bisherige Entwicklung der KI-Verordnung und die nächsten Schritte.
Bisherige Entwicklung der KI-Verordnung
- 2021: Die Europäische Kommission legt einen Entwurf für die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz (Gesetz über künstliche Intelligenz) vor.
- 2022: Der Europäische Rat veröffentlicht seine Position zum Entwurf.
- 2023: Europäisches Parlament macht im Juni seinen Vorschlag zum Entwurf.
Im Dezember 2023 haben sich das Europäische Parlament, der Europäische Rat und die Europäische Kommission nach intensiven Verhandlungen auf einen Kompromiss geeinigt. - 2024: Im Februar haben alle Mitgliedsstaaten der EU der Verordnung zugestimmt. Im März hat auch das Europäische Parlament mehrheitlich für die KI-Verordnung gestimmt.
Ausblick
- 2024: Der Europäischen Rat muss die Verordnung noch final annehmen. Der AI Act wird dann 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten. Nach Inkrafttreten der KI-Verordnung folgt zunächst eine Übergangszeit, bevor die Verordnung vollständig anwendbar sein wird. Regelungen hinsichtlich verbotener Systeme sollen bereits nach 6 Monaten Anwendung finden.
2025: Nach einem Jahr sollen Regelungen für KI mit allgemeinem Verwendungszweck Anwendung finden. - 2027: Bis alle Regelungen der KI-Verordnung gelten, wird es drei Jahre dauern. Das Gesetz über künstliche Intelligenz wird in Deutschland daher voraussichtlich 2027 vollumfänglich anwendbar sein.
- Über die KI-Verordnung hinaus wird derzeit ein weltweites Abkommen (KI-Konvention des Europarates) verhandelt. Lesen Sie in unserer News Der Europarat verhandelt derzeit über eine Konvention über Künstliche Intelligenz mehr dazu.
7. Fazit zur KI-Verordnung
Derzeit ist die KI-Verordnung noch ein Entwurf, der voraussichtlich 2024 in Kraft tritt. Bis die einzelnen Regelungen der KI-Verordnung dann im gesamten Umfang Anwendung finden, wird es weitere drei Jahre dauern. Um optimal in den Startlöchern zu stehen, raten wir Ihnen, sich bereits jetzt auf die KI-Verordnung vorzubereiten und insbesondere die eigene KI-Nutzung umfangreich zu regeln und zu dokumentieren. Sobald sich neue Entwicklungen zur KI-Verordnung abzeichnen, werden wir Sie in diesem Artikel und im eRecht24 Newsletter darüber informieren.
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